Rechtsgebiet
Arbeitsrecht in Ochtrup
Das Arbeitsrecht wird unterteilt in das Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht.
Das Individualarbeitsrecht beschäftigt sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Das Kollektivarbeitsrecht beinhaltet die Rechtsbeziehungen zwischen Gewerkschaften und Betriebsrat auf
der einen Seite, sowie Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite.
Fragestellungen können sich beispielweise
in folgenden Bereichen ergeben:
Abmahnung
- Vermeiden Sie eine spontane Rechtfertigung im Gespräch
- Geben Sie keine übereilte schriftliche Stellungnahme ab
- Bestätigen Sie nicht auf der Abmahnung, dass die Vorwürfe berechtigt sind
- Finden Sie heraus, was an den Vorwürfen dran ist
- Überlegen Sie sich, ob Sie sich ggf. entschuldigen sollten
- Lassen Sie die Abmahnung durch einen Anwalt überprüfen
- Überlegen Sie sich, ob Sie eine Gegendarstellung abgeben wollen
- Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab in Erwartung einer künftigen Kündigung
- Überlegen Sie sich, ob Sie gegen die Abmahnung klagen wollen
- Überlegen Sie sich, ob Sie den Betriebsrat oder Personalrat einschalten wollen
Kündigung
- Finden Sie heraus, ob Sie Kündigungsschutz haben und wie lange die Ihnen zustehende Kündigungsfrist ist
- Beachten Sie die gesetzliche Dreiwochenfrist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage
- Vorsicht beim Abschluss eines Abwicklungsvertrags
- Lassen Sie sich durch einen im Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt unterstützen
- Sichern Sie bei einer verhaltensbedingten Kündigung Beweise zu dem Kündigungssachverhalt
- Versuchen Sie bei einer betriebsbedingten Kündigung herauszufinden, welche Kollegen mit Ihnen vergleichbar sind und von einer Kündigung weniger hart betroffen wären
- Sprechen Sie mit dem Betriebsrat
- Erstellen Sie einen Zeugnisentwurf und bitten Sie den Arbeitgeber, ihnen ein entsprechendes Zeugnis zu erteilen
- Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend
- Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt, ob Sie eine Kündigungsschutzklage erheben sollten
Lohnrückstand
- Finden Sie heraus, ob Sie Ausschlussfristen beachten müssen
- Mahnen Sie die offenen Lohn- bzw. Gehaltszahlungen schriftlich an
- Unterschreiben Sie keine Vereinbarung zur Gehaltsabsenkung oder zum Gehaltsverzicht
- Lassen Sie sich nicht vorschnell auf Stundungsabreden ein
- Bitten Sie um ein Zwischenzeugnis
- Überlegen Sie sich, ob Sie eine Lohnklage erheben sollten
- Überlegen Sie sich, ob Sie von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen sollten
- Lassen Sie sich anwaltlich beraten
- Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt, ob Sie dem Arbeitgeber eine Abmahnung erteilen wollen
- Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt, ob Sie eine fristlose Eigenkündigung aussprechen und Schadensersatz verlangen sollten
Versetzung
- Sehen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nach, welche Aufgaben Ihr Arbeitgeber Ihnen zuweisen kann
- Lassen Sie sich durch einen arbeitsrechtlich spezialisierten Anwalt unterstützen
- Seien Sie vorsichtig bei Sonderprojekten und scheinbaren Beförderungen
- Vergewissern Sie sich beim Arbeitgeber, dass die Versetzung nicht zu einer Gehaltsabsenkung führt
- Sprechen Sie mit dem Betriebsrat
- Berufen Sie sich nicht vorschnell auf ein angebliches Zurückbehaltungsrecht
- Wenn der Arbeitgeber eine vertragliche Regelung der Versetzung anstrebt, sichern Sie sich ein Rückkehrrecht
- Lassen Sie sich ein Zwischenzeugnis erteilen
- Pflegen Sie Ihre Kontakte und bewerben Sie sich
- Schlagen Sie dem Arbeitgeber nicht von sich aus einen Aufhebungsvertrag vor