Anwaltskanzlei Mensing
Die beste Lösung für Ihr Rechtsproblem


Anwaltskanzlei Mensing in Ochtrup

Kosten

Eines vorweg: Nicht jedes Gespräch mit dem Anwalt kostet sofort Geld. Deshalb: Rufen Sie an, machen
Sie einen Termin aus und schildern dort Ihr Problem. Je nach Rechtsproblematik teile ich Ihnen mit, ob und welche Kosten entstehen.

 

 

Anwaltliche Beratung ist günstiger als Sie vielleicht denken und kann Ihnen bares Geld sparen.

 



Anwaltskosten der Kanzlei Mensing für eine Beratung und gerichtliche Vertretung in Ochtrup



Allgemeines

Das Anwaltshonorar ist gesetzlich geregelt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Neben diesen gesetzlichen Gebühren des Anwalts sind Honorarvereinbarungen mit dem Mandanten auf Wunsch ebenfalls möglich. Die Höhe der Anwaltsgebühr ist abhängig vom Gegenstands- oder auch Streitwert, d.h. vom Wert der rechtlichen Fragestellung, die der Mandant an den Anwalt richtet.





Erstberatung

Mit Erstberatung ist die nur einmalige Beratung ohne eine weitere nachfolgende Tätigkeit des Anwalts gemeint. Dafür ist gesetzlich bei Verbrauchern eine Höchstgebühr von 190,- € vorgegeben. D.h., der Anwalt kann hier nicht mehr verlangen und wird in Fällen eines geringen Gegenstandswertes auch unterhalb dieses Betrages bleiben.

Vertretung gerichtlich / außergerichtlich

Wird der Anwalt über die Erstberatung hinaus weiter beauftragt, richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert (die Höchstgrenze von 190,- € entfällt). Jedoch werden bereits entstandene Beratungskosten auf die folgende Tätigkeit in derselben Angelegenheit angerechnet.


Die Höhe der Kosten bei einem gerichtlichen Verfahren werden Ihnen im Einzelfall konkret berechnet; eine Darstellung hier wäre wegen der Verschiedenheiten der gerichtlichen Verfahren zu unübersichtlich.


Zu den entstehenden Kosten und Gebühren kommen Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen von maximal 20,- € sowie die Mehrwertsteuer.

 


Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe wird auf Antrag gewährt. Dieser Antrag kann durch den Rechtsanwalt gestellt werden. Der Antragsteller hat dabei eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abzugeben und entsprechende Belege beizufügen.


Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist möglich, wenn z.B. kein Vermögen vorhanden  oder nur ein geringes Einkommen verfügbar ist. Schulden werden dabei berücksichtigt.


Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden durch die Prozesskostenhilfe ganz oder teilweise die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten übernommen.
Ist ein gewisses Vermögen vorhanden, kann die Prozesskostenhilfe unter der Bedingung monatlicher Ratenzahlungen bewilligt werden. Die Höhe der Raten ist abhängig vom einzusetzenden Einkommen (maximale Ratenanzahl: 48).
Sollte der Prozess jedoch verloren werden, müssen die Kosten des Gegners (hier insbesondere die Anwaltskosten) auch bei einer Prozesskostenhilfebewilligung selbst übernommen werden.


In Rechtsstreitigkeiten vor Arbeitsgerichten gilt jedoch eine Ausnahme (Parteien tragen in erster Instanz ihre eigenen Kosten in jedem Fall selbst).

Rechtschutzversicherung

Wenn der Mandant eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, werden durch diese ggf. die entstehenden Kosten übernommen. Im Einzelfall muß jeweils geprüft werden, ob die Versicherung den fraglichen Rechtsbereich abdeckt. Dabei sollte der Mandant eine eventuell bestehende Selbstbeteiligung beachten.
Bitte bringen Sie die entsprechenden Rechtschutzunterlagen zum Besprechungstermin mit. Ich werde mich mit Ihrer Versicherung bezüglich der Kostenübernahme in Verbindung setzen.


Da in Verfahren vor dem Arbeitsgericht jede Partei in erster Instanz ihre Anwaltskosten selbst übernehmen muß, ist gerade hier für den Mandanten der Abschluß einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung interessant.